aktuelle Informationen

by Kramss

Liebe Schüler: innen, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

ich wünsche uns allen ein gutes neues Jahr, vor allem Gesundheit, aber auch immerwährenden Optimismus in allen Lebenslagen. Sei für uns das Glas immer halbvoll, nie halbleer. Finden wir immer Anlässe uns zu freuen. Seien wir glücklich mit dem, was wir haben. Gestalten wir selbst und miteinander, was wir gern hätten.

Wie wir alle aus den Pressemitteilungen vom 06.01.2021 entnehmen, gelten ab Montag folgende Änderungen für unseren Schulbetrieb:

  1. Die Schulen bleiben bis 31. Januar 2021 geschlossen. Der Präsenzunterricht soll ab dem 1. Februar 2021 im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe GELB) beginnen. Die Details des Wiederbeginns werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
  2. Für alle Schülerinnen und Schüler findet in der Zeit vom 11. bis zum 22. Januar häusliches Lernen statt.
  3. In der Zeit vom 25. bis zum 29. Januar sind Ferien, das häusliche Lernen pausiert.
  • Präsenzunterricht: Die 10.-12. Klassen werden in den für Prüfungen relevanten Fächer in Präsenz unterrichtet. Die Fächer, sowie die Stunden- und Raumverteilung sind in unserer Stundenplan-App zu finden. Notwendige Vertretungen über die Vertretungsplan-App. Außer Englisch in Klasse 10 haben wir uns ausschließlich auf die schriftlichen Prüfungsfächer konzentriert. Für die mündlichen Prüfungsfächer der 12. Klassen werden wir zu einem späteren Zeitpunkt eine gesonderte Regelung organisieren. Die 10. Klassen werden im Wechselmodell unterrichtet, die Lerngruppen also halbiert. Alle nicht im Präsenzunterricht absolvierten Stunden/Fächer sind weiter im häuslichen Lernen zu bewältigen.
  • Schulen können in Abschlussklassen (am Gymnasium Klassen 10-12) auch im Januar Klausuren und Klassenarbeiten in Präsenz durchführen. Dies werden wir in genauer Abwägung der fachlichen Notwendigkeit zusätzlich zum Präsenzunterricht ansetzen. Die Informationen erfolgen über die Oberstufenleiterin Frau Amthor, die diese und alle anderen wichtigen Informationen über „Ilias“ einstellt.
  • Im Unterricht muss das Abstandsgebot ständig gewahrt werden, was das Tragen einer MNB immer dort erfordert, wo das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann. Im Besonderen gilt die Regelung des Tragens der MNB in den Gängen des Schulgebäudes. Die Zuweisung der Ein- und damit Aufgänge zu den Räumen wie auch die Toilettenzuweisung je nach Raum gilt wie vor Weihnachten. Die Lehrer der ersten Präsenzstunde übernehmen die Belehrung und Klärung von diesbezüglichen Fragen, da wir vor allem die großen Räume den Lerngruppen der 10-12 zugewiesen haben. 
  • Testungen: „Die Details werden derzeit ausgearbeitet und den Schulen danach bekanntgegeben. Das Bildungsministerium arbeitet in diesem Zusammenhang mit der Kassenärztlichen Vereinigung an der Anpassung des Schnelltestsystems für Schulen, um Schnelltests auch für Schülerinnen und Schüler im Januar zu ermöglichen. Bis auf weiteres werden Lehrpersonen und SuS auch ohne Testergebnis in den Schulbetrieb aufgenommen.“*
  • Notbetreuung: „Das Kabinett hat die Regelungen zur Notbetreuung präzisiert, die das Bildungsministerium nun umsetzt:
  • Notbetreuung in Kindergärten und Schulen wird für Kinder bis einschließlich der Klassenstufe 6 angeboten, deren Personensorgeberechtigte 
    • aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung dieser Tätigkeit im Home-Office unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert sind und
    • zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal in der Pandemieabwehr bzw. -bewältigung oder in Bereichen von erheblichen öffentlichen Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung und Erziehung, Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs) gehören.
    • Zum Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers für ein Elternteil [https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021_Antrag_Notbetreuung.pdf]. Darüber hinaus muss gegenüber der Einrichtung glaubhaft dargelegt werden, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.
  • Die Notbetreuung steht darüber hinaus offen, wenn diese zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung erforderlich ist oder die Personensorgeberechtigten glaubhaft darlegen, dass ihnen bei einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit die Kündigung oder unzumutbarer Verdienstausfall droht.“*
  • Winterferien/Schulhalbjahresende: 
  • „Die Winterferien werden zeitlich um zwei Wochen nach vorne verschoben. Sie dauern nun vom 25. bis zum 30. Januar 2021. Häusliches Lernen und schulischer Unterricht finden in dieser Zeit nicht statt.
  • Die Halbjahreszeugnisse werden am 19. Februar 2021 ausgegeben. Abweichende Regelungen für die gymnasiale Oberstufe bleiben bestehen.
  • Familien, deren bisherige Ferienplanung unveränderlich ist, können für die ursprüngliche Ferienzeit vom 8. bis zum 13. Februar mit der Schule eine Regelung zur Unterrichtsbefreiung vereinbaren.“* 
  1. Noch offene Fragen: Der Umgang mit der 15km-Regel ist noch nicht klar. Wir geben die Informationen sofort an Sie weiter.

Mit freundlichen Grüßen

OStD Ulrike Rögner-Beckert
Schulleiterin

*Quelle: Pressemitteilung des TMBJS vom 06.01.2021 und Informationen aus dem Schulamt vom 07.01.2021