Aufgrund der aktuellen Situation – Bitte beachten…

by admin
Aufgrund der aktuellen Situation – Bitte beachten…

Besonderer Augenmerk auf §4 Absatz 4 – dort steht drin, wer positiven Schnelltest hat, MUSS PCR oder Antigenschnelltest machen.

Die Verordnung gilt noch bis 13.09.2022

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie:

Th. Verordnung zur Regelung Infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2

https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung#c1566