aktuelle Informationen (Stand: 01.07.2021)

by Kramss

Sehr geehrte Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit der ab heute geltenden „Dritte(n) Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb vom 30. Juni 2021“ treten folgende Regelungen in Kraft:

Mund-Nasen-Bedeckung (MNB):

  1. SuS ab dem 16. Lebensjahr müssen als MNB eine qualifizierte Gesichtsmaske im Schulhaus und überall dort, wo der Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, tragen.
  2. SuS unter 16 Jahren müssen nur ein MNB wie in „a)“ beschrieben tragen.

Testung:

„ 28a…(2) Für Schüler kann in der Schule bis zu zweimal wöchentlich eine Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angeboten werden. Es wird dringend empfohlen, dieses Testangebot wahrzunehmen.“

Für Sie als Eltern bedeutet das: Bitte sprechen Sie mit Ihren nichtvolljährigen Kindern und entscheiden Sie gemeinsam, ob Sie Ihr Kind an diesem Testangebot teilnehmen lassen möchten. Wir Lehrer stellen die Tests wie bisher Dienstag und Donnerstag in der ersten Stunde zur Verfügung. Alle, die das Testangebot wahrnehmen, entnehmen sich den Test. Das pädagogische Personal überwacht die Testung und dokumentiert nach Verordnungslage. 

Wir machen darauf aufmerksam, dass wir nach wie vor die Lollitests verwenden, mit denen eine Testung auch außerhalb des eigenen Körpers durchgeführt werden kann. Falls sich hier etwa ändert, informieren wir unverzüglich.

Aufgrund der heranrollenden Deltavariante begrüßen wir an der Schule den zitierten Satz 2 in (2) zu § 28a, damit unsere Schule ein sicherer Ort für das Lernen bleiben kann. 

Bleiben Sie gesund!

OStD Ulrike Rögner-Beckert

Schulleiterin