aktuelle Informationen (Stand: 16.04.21)
Sehr geehrte Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
die am Donnerstagnachmittag veröffentlichte Allgemeinverfügung des Landkreises Gotha mit Gültigkeit ab dem 19.04.2021 beinhaltet in Punkt 4 die Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Der Landrat wurde am Donnerstagabend seitens des TMBJS aufgefordert, diese Testpflicht abzumildern.
In der heute stattgefundenen Videokonferenz mit dem Landrat und uns Schulleitern wurde von den meisten Beteiligten festgestellt, dass eine Testung eine Voraussetzung für die weitere Öffnung von Schule sein muss. Wir befinden uns in der Situation, in der wir hören, dass die dritte Welle vor allem durch Kontaktminimierung zu durchbrechen sei. Schulöffnung bedeutet erhebliche Kontakterhöhung. Daher ist eine Schulöffnung nur mit einer stringenten Teststrategie verknüpfbar.
Wir müssen jedoch feststellen, dass es flächendeckend in den Schulen nicht genug Selbsttests für die zweimal pro Woche avisierte Testmöglichkeit gibt.
Mit der Inzidenz im Landkreis und der immer häufigeren Erkrankung auch von Jüngeren muss jetzt der Respekt vor der Gesundheit Aller vor unserer pädagogischen Verantwortung stehen.
Daher wird nächste Woche der Präsenzunterricht wie in dieser Woche nur für die 10. bis 12. Klasse, die Notbetreuung und die Betreuung der Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf durchgeführt.
Ich verweise auf die Regelung zum 19.04.2021 (kein Präsenzunterricht, nur Notbetreuung, ansonsten ausschließlich häusliches Lernen).
Der Landrat verweist soeben auf eine noch erscheinende Memo- Sprachbotschaft, in der er für Interessierte die Lage erläutert.
Mit besorgten Grüßen
Ulrike Rögner-Beckert
Schulleiterin